KMU kostenlos zu QMS

BAFA oder Bund und Länder – KMU Zuschüsse für die Zertifizierung!

„Förderung unternehmerischen Know-hows“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) über das Förderprogramm “Förderung unternehmerischen Know-hows” bei der Finanzierung von Beraterkosten.

Als akkreditierte Auditoren und Berater haben wir uns mit diesem Thema intensiv beschäftigt. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen.

Was genau wird gefördert?

Das BAFA hat den Fördergegenstand ziemlich weit gefasst, wodurch sehr viele Beratungen darunter fallen. Zum einen werden “allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung” (BAFA) bezuschusst.

Zum anderen werden aber auch sog. spezielle Beratungen ebenfalls gefördert. Darunter fallen Beratungen, die sich mit der Überwindung von strukturelle Ungleichheiten beschaffen. Auf der Webseite des BAFA finden Sie eine genauere Auflistung dieser “strukturelle Ungleichheiten”.

Beratung für QMS

Die erste Beratungskategorie (allgemeine Beratungen), schließt auch die Beratung für die Ausgestaltung und Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems (QMS). Ein gut durchdachtes QMS führt zu einer besser Kontrolle des Unternehmens und dadurch nicht nur erhöhte Qualität, sondern auch verbesserte Effizienz und Umsatzsteigerungen.

Auch aus unserer Sicht ist ein pragmatisch implementierter ISO 9001 Standard eine gute Möglichkeit eine Organisation vorwärts zu bringen.

Geförderte Beratungsdauer

Unternehmenssituation ebenfalls anders.

  • Bei Bestandsunternehmen werden 5 Tage pro Beratungsschwerpunkt bezuschusst.
  • Jungunternehmen unterliegen einer anderen zeitlichen Begrenzung als Bestandsunternehmen. Hier ist der maximal geförderte Beratungszeitraum 6 Monate.
  • Wenn sich das Unternehmen “in Schwierigkeiten” befindet werden noch weiterreichende Beratungstätigkeiten gefördert. Genauer können solche Betriebe “eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit” (BAFA). Auch Folgeberatungen werden bezuschusst. Die zeitliche Begrenzung auf 5 Beratungstage, die bei Bestandsunternehmen existiert, greift bei dieser Unternehmenssituation nicht. Hier ist ebenso der maximale Förderzeitraum von 6 Monate.

Weitere Beratungen

  • Energie-Beratung (80% bis 1.200,00 -6.000,00, je nach Energiekosten)
  • Markterschließungsprogramm KMU
  • INVEST-Zuschuss
  • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Was wird nicht gefördert?

Wie Sie aus den bereits Aufgeführten vermuten, kommen eine Vielzahl an Beratungen als Fördergegenstand infrage. Um besser zu verstehen, ob eine bestimmte Beratungstätigkeit tatsächlich gedeckt ist, ist es hilfreich sich anzuschauen, was definitiv nicht gefördert wird.

  • Beratungstätigkeiten, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden. Diese schließen Strukturfonds und den Europäischen Sozialfond (ESF) ein.
  • Beratungen, die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen zum Inhalt haben. Darunter fallen auch steuerberatende Tätigkeiten.
  • Beratungen, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • Tätigkeiten, die ethisch-moralisch fragwürdig oder gegen Recht und Ordnung verstoßen werden natürlich nicht gefördert.

Die volle Liste finden Sie auf der BAFA-Seite.

Wer ist nun berechtigt?

Allgemein werden Jungunternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre, sowie Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr, wie auch Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von ihrem Alter gefördert.

Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können kleine und mittelständische Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, eine sogenannte “Förderung des unternehmerischen Know-hows” in Anspruch nehmen:

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • ein Jahresumsatz von unter € 50 Mio
  • oder eine Jahresbilanzsumme von unter € 43 Mio

Das sind grundsätzlich die Eckpunkte die ein KMU definieren. Nähere Informationen hierzu enthält das Benutzerhandbuch „Die neue KMU-Definition“ der EU-Kommission aus dem Jahr 2006, die nun doch nicht mehr so neu ist. 

Wenn Ihr Unternehmen ganz neu gegründet ist und es noch kein Jahresabschluss vorliegt, können die Angaben nach “Treu und Glauben” geschätzt werden. Man macht in diesem Fall entsprechende Angaben für erwartete Werte.

Wann gilt ein Unternehmen als “in Schwierigkeiten”?

Heute denn je, schauen viele Unternehmen auf diese Definition. Zusätzlich mit der zugestandenen Pandemie-Unterstützung, kann eine solche Förderung ein Unternehmen aus der aktuellen Lage helfen. 

Ein Unternehmen wird dann von der BAFA als in wirtschaftlichen Schwierigkeiten angesehen, wenn:

  • eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wegen aufgelaufener Verluste mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verliert
  • eine Gesellschaft bei der mindestens ein Gesellschafter uneingeschränkt haftet wegen aufgelaufener Verluste mehr als die Hälfte der (in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen) Eigenmittel verliert.

Diese Voraussetzungen entsprechen den Nummern 20 a) und b) der “Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01)”.

Wer ist nicht berechtigt?

Wieder ist es Hilfreich sich klar zu machen, wer insgesamt nicht Förderberechtigt ist.

  • Unternehmen oder Freiberufler, die “Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind” (BAFA).
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für ein solches Verfahren erfüllen.
  • Wenn ein “Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen” (BAFA).
  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen.

Darüber hinaus sind Unternehmen die im Artikel 1 Absatz 1 der “Verordnung (EU) Nr. 1407/2013” (z.B. landwirtschaftliche Primärerzeugung oder Fischerei) ausgeschlossen werden, ebenfalls nicht berechtigt.

AKTUELL: Corona-Anpassung

Die BAFA hat einen speziellen Fördermodul, um von Corona betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch Förderungen zur Verfügung zu stellen. Der Andrang auf diese Mittel war so groß, dass die vorgesehenen Mittel sehr schnell ausgeschöpft wurden. Deshalb ist dieser in einigen Aspekten einfachere Weg leider nicht mehr verfügbar.

Alle anderen sagen wir mal regulären Förderungen sind jedoch weiterhin verfügbar.

Auf wie viel Belaufen sich die Fördermittel?

Die Förderbeträge sind je nach Unternehmensgröße und Situation unterschiedlich. Die geografische Lage hat auch einen Einfluss darauf wie viel Sie gefördert werden. Auch werden die Bemessungsgrundlagen und Fördersätze immer wieder angepasst. Aktuell werden Beratungskosten in Höhe von maximal € 3.000 – € 4.000 gefördert, je nach Alter und Situation des Unternehmens. Der Fördersatz variiert regional zwischen 50% und 80%. Unabhängig von der Region fördert die BAFA 90% bei Schwierigkeiten.

Junge Unternehmen – vor maximal 2 Jahren gegründet

Ist ein Unternehmen seit bis zu zwei Jahren am Markt, beläuft sich die Förderung auf:

  • 80% der Kosten von max. € 4.000 (€ 3.200) für die neuen Bundesländer
  • 60% der Kosten von max. € 4.000 (€ 2.400) für die Region Lüneburg
  • 50% der Kosten von max. € 4.000 (€ 2.000) für die alten Bundesländer, Berlin und die Region Leipzig

Bestandsunternehmen – vor länger als 2 Jahren gegründet

Ist ein Unternehmen seit mindestens zwei Jahren am Markt, beläuft sich die Förderung auf:

  • 80% der Kosten von max. € 3.000 (€ 2.400) für die neuen Bundesländer
  • 60% der Kosten von max. € 3.000 (€ 1.800) für die Region Lüneburg
  • 50% der Kosten von max. € 3.000 (€ 1.500) für die alten Bundesländer, Berlin und die Region Leipzig

Unternehmen in Schwierigkeiten

Ob ein Unternehmen zu dieser Kategorie gehört, können Sie oben lesen (LINK zum Abschnitt). Grundsätzlich wird eine Eigenkapitalminderung durch Verluste von mindestens 50% als Voraussetzung aufgeführt.

Ist ein Unternehmen dieser Kategorie zuzuordnen, beläuft sich die Förderung auf 90% der Kosten von max. € 3.000 (€ 2.700).

Dank BAFA-Förderung eine kostenlose Beratung?

Wann wird 100% gefördert? Nun es gibt keine 100% Förderung für Beratung von der BAFA. Es gäbe jedoch eine Möglichkeit. Je nach Bundesland kann für eine Weiterbildung bis zu 100% der Kosten gefördert werden.

Beispiel mit der ProQVis® eQMS-Beratung

ProQVis® eQMS ist ein einzigartiges Angebot, da es die Beratung mit der Aus- und Weiterbildung der Teilnehmer koppelt. Dieses Konzept ist für jedes Unternehmen, das Qualitätsmanagement ernst nimmt sinnvoll und auch sehr attraktiv, denn den Teilnehmern an dieser Beratung werden zusätzlich zur Norm-Verständnis auch Methoden und Mittel beigebracht die eine sogenannte QM-Fachkraft und ein Qualitätsmanagementbeauftragter einsetzen können muss. Bei der Beratung erhalten die Teilnehmer einen eigenen Berater / Coach, all die einzelnen Leistungen eines Beraters und viel mehr. Das erfüllt die Voraussetzung für eine ordentliche Beratung.

Der Betrag, den man fördern kann entspricht dem vollen ProQVis® eQMS-Preis. Im Vergleich mit dem Marktpreis entspricht der ProQVis® eQMS-Preis bereits einer Einsparung von 75%. Wird diese Beratung bzw. dieser Kurs noch zusätzlich gefördert, dann wird der Betrag, den die Teilnehmer letztendlich tragen müssen, sehr niedrig.

Im ungünstigsten Fall zahlen Sie also nur 25% des üblichen Beratungshonorars. Im Fall einer Förderung mit dem niedrigeren Fördersatz von 50% (für die alten Bundesländern) erhalten Sie eine Förderung von € 840, was zu Eigenkosten in Höhe von nur 12,5% des Marktpreises führt.

Aber es geht noch besser! Als Kurs ist eine Förderung bis zu 100% möglich. Da ProQVis® eQMS auch als Weiterbildung der Teilnehmer gesehen werden kann, könnte diese auch für die Weiterbildungsforderung ihres Bundeslandes berechtigt sein. In einem weiteren Artikel werden wir auch diese Art von Förderungen durchleuchten. 

Das heißt, dass Sie eine Förderung des Bundes von 50% bis 100% erreichen können! Dies bedeutet auch, dass Sie mit ProQVis® eQMS ein zertifizierungsfertiges QMS bei Eigenkosten von 12,5% bis 0% des marktüblichen Preises implementieren können!

Fazit

Zusammenfassend können wir festhalten, dass der von BAFA maximal geförderte Betrag für Beratungen zwischen € 3,000 und € 4,000 variiert. Der BAFA Fördersatz hängt von der Bundesregion ab und liegt zwischen 50% und 80%. Bei Unternehmen in Schwierigkeiten ist der Fördersatz unabhängig von der Region sogar 90%. Wenn jedoch in Ihrem Bundesland eine Weiterbildung gefördert wird, können Sie 100% Ihrer Ausgaben fördern lassen.   

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie eine Förderung beabsichtigen:

  1. Wollen Sie eine Beratung zur QMS-Implementierung?
  1. Ja
  2. Erfüllt Ihr Unternehmen die KMU Voraussetzung?(mind. 1 der Folgenden)
    • Weniger als 250 Mitarbeiter
    • Ein Jahresumsatz von bis € 50 Mio
    • eine Jahresbilanzsumme von bis € 43 Mio
  3. In welche Unternehmenskategorie gehört Ihr Unternehmen?
    • Junge Unternehmen ( < 2 Jahre)
    • Bestandsunternehmen (>2 Jahre)
    • Unternehmen in Schwierigkeit
  4. Möchten Sie eine Förderung in Anspruch nehmen?
    • Beratungsförderung der BAFA
    • Weiterbildungsförderung des Bundes, Länder,…

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